Egal, ob Sie Liegenschaftseigentümer(in) oder Mieter(in) sind – es gilt zu handeln, und zwar unverzüglich.
Wasser sucht sich seinen eigenen Weg. Daher ist es oft nicht einfach festzustellen, woher der Schaden kommt. Sofern es sich nicht um einen Fall für die Feuerwehr handelt, sollten Sie wie folgt vorgehen: Als Eigentümer(in) melden Sie sich am besten zuerst bei einer renommierten Bautrocknungsfirma, die mittels Spezialgeräten eruieren kann, woher der Schaden kommt. Anschliessend ist die Versicherung zu informieren. Als Mieter(in) wenden Sie sich nach Feststellung des Schadens sofort telefonisch und schriftlich bei der Liegenschaftsverwaltung. Machen Sie als Mieter(in) nie den Fehler, in Eigenregie Handwerkern etc. Aufträge zu erteilen. Es könnte Sie unter Umständen teuer zu stehen kommen.
Monika Rufer